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ARGUS Umweltbiotechnologie GmbH
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Qualitätsmanagement

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Die Durchführung der Probenahme erfolgt auf dem Stand der Technik unter Berücksichtigung der einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Normen und Vorschriften, wie z.B. Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG),Bundes- Bodenschutz- und Altlasten-verordnung (BBodSchV), DIN-Normen, LAGA, LAWA, AQS-Merkblätter, Technische Regeln der DVGW/DVWK, VDI-Richtlinien, etc.
 
Unsere Probennehmer weisen die fachliche Sachkunde aus den Bereichen Bodenkunde, Chemie/Wasserchemie, Geologie/Hydrogeologie sowie Messstellen- und Brunnenbau vor, sind mit den verschiedenen Verfahren zur Schaffung von Aufschlüssen im Untergrund, den geeigneten Techniken zur Probengewinnung  und der korrekten Bedienung, Reinigung und Wartung der notwendigen Geräte (z.B. Pumpen und Messgeräte vor Ort) vertraut.
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Qualitätsmanagement

Wesentliche Maßnahmen der Qualitätssicherung bei der Probenahme:
 
Konkrete Verfahrens- /Arbeitsanweisungen
Überwachung der Qualität der Arbeiten im Rahmen von internen  Audits und externen Audits
Berücksichtigung der vorangegangenen Standortnutzung (historische Erkundung)
Enger Kontakt zum Auftraggeber
Erstellen eines Probenahmeplanes , enthält z.B.:
-wesentliche Kenndaten der Probenahmestelle
-Reihenfolge der Probenahme
-Vorgaben zur eindeutigen Probenbezeichnung
-Entnahmetiefe
-Fördervolumenstrom
-Fördervolumen
-Angaben zum Analysenumfang
Auswahl der Probenahmestellen (Repräsentativität, Probennahmestrategie)
Auswahl des Zeitpunktes der Probenahme (z. B. bei landwirtschaftlich genutzten Böden,
Bodenluftentnahmen)
Schaffung von geeigneten personellen, apparativen und räumlichen Voraussetzungen an der  
Untersuchungsstelle
(Führen von Checklisten für die Vollständigkeit  der Ausrüstung)
Sicherstellung der Medienfreiheit
Sicherung der Probenahmestelle gegen Witterungseinflüsse und unbefugten Zutritt
Auswahl der geeigneten Probenahmetechnik (abhängig vom Untersuchungsziel, von der Art des zu
beprobenden Mediums, Beprobungstiefe, benötigte Probenmenge)
Überprüfung des Reinigungserfolges aller bei der Probennahme verwendeten Geräte,
Schläuche und Gefäße (Blindwertmessung)
Regelmäßige Wartung der Probenahmegeräte
Arbeitstägliche Prüfung und Kalibrierung der Vor-Ort-Messgeräte
Führen von Kontrollkarten für die Leitparameter
Sachgerechte Entnahme und Abfüllung des Probenmaterials
Vermeidung von Schadstoffverschleppungen zwischen verschiedenen Probenahmepunkten und
Beprobungstiefen
geeignete Probengefäße (Material, Dichtheit, Reinheit)
Enge Zusammenarbeit mit dem Labor (Vorgaben zur Probenkonservierung, Transport und Lagerung,
Dokumentation dieser Bedingungen, Probenvorbereitung im Gelände, Abstimmungen, Probeneingang
im Labor)
Ausschließen einer Probenverwechslung durch eindeutige  Kennzeichnung der Gefäße (Etiketten,
Beschriftung, Begleitblätter),
Sachgerechter Transport und sachgerechte Lagerung aller Proben bis zur Untersuchung,
Dokumentation der Probenahme, Skizze/Kartierung der Untersuchungsfläche, Führen von
Schichtenverzeichnisse und Einmessen der Probennahmestellen, die Beschriftung der Proben und
Erstellung von Probenahmeprotokollen usw.
Prüfung der Dokumentation auf Vollständigkeit und Plausibilität
Ordnungsmäßige Entsorgung des kontaminierten Bohrgutes und geförderten Grundwassers
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Die Akkreditierung gilt für
die in der Urkundenanlage aufgeführten Prüfverfahren.
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Qualitätsmanagement
Akkreditiert durch das DAkkS
nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018
Die Akkreditierung ist gültig ab: 02. August 2019
Downloads:
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Anlage zur Akkreditierungsurkunde
A
Liste der akkreditierten Verfahren im flexiblen Akkreditierungsbereich
A
Akkreditierungsurkunde
A
Akkreditierungsurkunde-2022_kl